Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 10.02.1992 - 2 Ta 34/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6695
LAG Niedersachsen, 10.02.1992 - 2 Ta 34/92 (https://dejure.org/1992,6695)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.1992 - 2 Ta 34/92 (https://dejure.org/1992,6695)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 1992 - 2 Ta 34/92 (https://dejure.org/1992,6695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zur Bindung des Gerichts durch die Gestattung des Nachreichens von Unterlagen antragsgemäß Prozesskostenhilfe zu bewilligen , wenn die nachgereichten Unterlagen vorgelegt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Bindung des Gerichts durch die Gestattung des Nachreichens von Unterlagen antragsgemäß Prozesskostenhilfe zu bewilligen , wenn die nachgereichten Unterlagen vorgelegt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 91
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Thüringen, 04.11.1999 - L 6 B 37/99
    Eine rückwirkende Bewilligung von PKH ist ausnahmsweise auch dann möglich, wenn - wie hier - nach Antragstellung ein Vergleich abgeschlossen wurde und das Gericht der Partei gestattet hat, fehlende Unterlagen innerhalb einer Frist nachzureichen und diese Frist gewahrt wird (vgl. OLG Düsseldorf in FamRZ 1988, S. 415, 416 ; LAG Niedersachsen in MDR 1993, S. 91; Philippi in Zöller, a.a.O., § 119 Rdnr. 43 a).

    Die Nachreichung von notwendigen Unterlagen nach dem dort bestimmten Termin war unerheblich, weil das Sozialgericht auch dies nachträglich mit Verfugung vom 25. März 1998 gestattete (vgl. LAG Niedersachsen in MDR 1993, S. 91).

  • LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08

    Zum Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei dem auf einem Austritt beruhenden Verlust

    Darüber hinaus ist nach Instanzabschluss PKH nachträglich und rückwirkend zu bewilligen, wenn das Gericht dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt hatte, erforderliche Unterlagen oder Erklärungen zur Ergänzung seines Antrages auch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens noch nachzubringen und so das Instanzende "hinauszuschieben", weil das Gericht in diesem Falle einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte (vgl. Kammerbeschlüsse v. 16.09.1999 - 16 Ta 629/99 - u. v. 02.10.1997 - 16 Ta 472/97 - OLG Karlsruhe 22.04.1998 NJW-RR 1998, 578 (579); LAG Niedersachsen 10.02.1992 MDR 1993, 91).
  • LSG Hessen, 18.07.2007 - L 7 B 40/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens

    Dann ist PKH ab Eingang des unvollständigen Antrages zu gewähren, wenn die Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist eingereicht werden (vgl. Zöller-Philippi, a.a.O., Rdnr. 40; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 10. Februar 1992, MDR 1993, 91; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. August 1987 - 5 WF 78/87 -).
  • LAG Köln, 30.01.2008 - 9 Ta 24/08

    Prozesskostenhilfe - Hinweispflicht - Zustellung einer fristgebundenen Auflage

    In einem solchen Fall ist unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes das Gericht insoweit gebunden, als es bei fristgerechter Erfüllung der Auflage die Erklärung nicht mehr als verspätet behandeln darf (vgl. dazu: LAG Niedersachsen MDR 1993, S. 91; Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 117 Rdn. 2 b).
  • LAG Hessen, 23.11.2005 - 16 Ta 509/05

    Fristsetzung - Prozesskostenhilfe

    Darüber hinaus ist nach Instanzabschluss PKH nachträglich und rückwirkend zu bewilligen, wenn das Gericht dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt hatte, erforderliche Unterlagen auch nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens noch nachzureichen und so das Instanzende »hinauszuschieben«, weil das Gericht in diesem Falle einen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte (vgl. Kammerbeschlüsse vom 16.09.1999 - 16 Ta 629/99 - u. vom 02.10.1997 - 16 Ta 472/97 - OLG Karlsruhe 22.04.1998 NJW-RR 1998, 578 (579); LAG Niedersachsen 10.02.1992 MDR 1993, 91).
  • OLG Nürnberg, 12.09.2001 - 10 WF 2815/01

    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Eingang des formgerechten Antrags

    Dieser Grundsatz ist jedoch einzuschränken, wenn das Gericht gestattet, fehlende Unterlagen innerhalb einer Frist nachzureichen und diese Frist gewahrt wird (Zöller-Philippi, 22. Aufl., Rn. 39 a zu § 119 ZPO, OLG Düsseldorf FamRZ 88, 415; LAG Niedersachsen MDR 93, 91).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht